Donnerstag, 31. März 2011

Bericht: Parlamentsbesuch - Treffen mit dem Vizepräsident des Verfassungsausschusses

von Eszter Sályi

Parlamentbesuch am 1. März 2011 -
Treffen mit dem Vizepräsident des Verfassungsausschusses

Am 1. März 2011 besuchte eine Gruppe von Studenten der Vorlesung Vergleichendes Verfassungsrecht gemeinsam mit Professor Dr. Stephan Kirste das Ungarische Parlament. Auf Vermittlung der Referentin des Sicherheitskabinetts der FIDESZ-Fraktion, Frau Zsófia Sánta führte die Gruppe ein längeres Gespräch mit dem Vizepräsident des Ad-hoc-Ausschusses, verantwortlich für die Vorbereitung der neuen Verfassung, Herrn Gergő Gulyás. Zunächst stellte Herr Gulyás die Eckpunkte der neuen Verfassung dar, während er die Notwendigkeit der aktuellen Verfassunggebung betonte. Er erinnerte die Teilnehmer daran, dass Ungarn das einzige postkommunistische Land ist, das seit der Wende, trotz seiner vorläufigen Verfassung (Gesetz Nr. XX. von 1949 über die Verfassung der Republik Ungarn) immer noch kein neues Grundgesetz angenommen hat.

Dienstag, 22. März 2011

Verfassungsentwurf von FIDESZ und KDNP 2. Teil: Grundlagen

In diesem Beitrag werden die sog. "Grundlagen" des Entwurfs der Regierungsparteien FIDESZ und KDNP für die neue ungarische Verfassung übersetzt.

von Dóra Frey, LL.M.


GRUNDLAGEN


Donnerstag, 10. März 2011

Präambel-Entwurf von FIDESZ und KDNP für die neue ungarische Verfassung

In diesem Beitrag wird der Entwurf der Präambel für die neue ungarische Verfassung der Regierungsparteien FIDESZ und KDNP (Christlich-Demokratische Volkspartei), der am 9. März 2011 bekannt gemacht worden ist, übersetzt. 

von Dóra Frey, LL.M.


Verfassung / Grundgesetz von Ungarn
(25. April 2011)
(Entwurf)


GOTT, SEGNE DIE UNGAREN

Dienstag, 8. März 2011

Verfassunggebung in Ungarn 2010/2011: Fragebogen zur neuen ungarischen Verfassung


Mit diesem Beitrag wird die Reihe der Fakultät VSR: „Verfassunggebung in Ungarn 2010/2011“ gestartet.

von Gabriella Dobrin, LL.M.

In Ungarn soll in den kommenden Monaten eine neue Verfassung verabschiedet werden, da eine solche nach der politischen Wende in 1989 wegen der erforderlichen Vierfünftel- bzw. Zweidrittelmehrheit nicht angenommen werden konnte. Die neue Verfassung soll einem Referendum nicht unterworfen werden. Stattdessen wird das ungarische Volk durch einen Fragebogen konsultiert, der von dem zu diesem Zwecke durch die Regierung gegründeten „Nationalkonsultationsausschuss“ entwickelt wurde.[1] Das Gremium hat zwölf Fragen ausgearbeitet und hierfür die jeweils möglichen Antworten abschließend bereit gestellt. Obwohl jede Frage ausdrücklich Bezug auf „die neue ungarische Verfassung“ nimmt, steht – laut FIDESZ-Politikern – lediglich die Hälfte dieser Fragen mit dem Inhalt der werdenden Verfassung in unmittelbarem Zusammenhang. Die übrigen Fragen betreffen Bereiche, die durch andere – nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung zu ändernde – Zweidrittelmehrheits-Gesetze zu regeln sind. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass die ungarischen Staatsbürger ihre eigenen Vorschläge unterbreiten. Inwiefern die Antworten auf diese Fragen bzw. die Vorschläge der Staatsbürger im Verfassunggebungsverfahren berücksichtigt werden, ist allerdings nicht eindeutig. Sie sollen für die ungarischen Abgeordneten als „Richtungsweiser“ dienen.

Freitag, 4. März 2011

Deutsche Übersetzung der ungarischen Medienregelung - Teil 2 -

Mit diesem Blogbeitrag setzt die Fakultät VSR Ihre Reihe von Hintergrundinformationen zu den „Neuregelungen im ungarischen Medienrecht“ fort.

Frau Dóra Frey, LL.M. hat sich mit der deutschen Übersetzung der ungarischen Vorschriften im Medienrecht befasst. Im zweiten Teil ihres Beitrags zu den "Grundzügen der neuen ungarischen Medien-Regelung" widmet sie sich nun speziell den Regelungen im CLXXXV. Gesetz von 2010, im Allgemeinen als „Mediengesetz“ bekannt. Diejenigen Passagen des Gesetzestextes, die wortwörtlich übersetzt wurden, sind kursiv hervorgehoben.

Hier finden Sie nun den zweiten Teil zu den „Grundzügen der neuen ungarischen Medien-Regelung“:

Aus aktuellem Anlass: Militärische Interventionen und staatliche Souveränität

Die völkerrechtlichen Grundlagen für ein militärisches Eingreifen in einem anderen Staat im Überblick
Angesichts der fortschreitenden Revolution in Libyen und des geradezu verzweifelt anmutenden letzten Um-sich-Schlagens des Gaddafi-Regimes werden zunehmend Stimmen insbesondere aus den USA und Großbritannien lauter, die ein militärisches Eingreifen zum Schutze der Bevölkerung ins Spiel bringen. So moralisch gerechtfertigt es sein mag, ein Volk vor seiner Regierung zu schützen, die mit Kampfflugzeugen Demonstrationen „auflösen“ lässt, so drängend stellt sich zugleich auch die Frage, ob und wenn ja, wie dies völkerrechtlich überhaupt zu bewerkstelligen ist. Den rechtlichen Rahmen in aller Kürze darzustellen, ist das Anliegen dieses Beitrages, damit das „Säbelrasseln“ der großen westlichen Demokratien in der Diskussion auch richtig eingeschätzt werden kann.