Dienstag, 8. März 2011

Verfassunggebung in Ungarn 2010/2011: Fragebogen zur neuen ungarischen Verfassung


Mit diesem Beitrag wird die Reihe der Fakultät VSR: „Verfassunggebung in Ungarn 2010/2011“ gestartet.

von Gabriella Dobrin, LL.M.

In Ungarn soll in den kommenden Monaten eine neue Verfassung verabschiedet werden, da eine solche nach der politischen Wende in 1989 wegen der erforderlichen Vierfünftel- bzw. Zweidrittelmehrheit nicht angenommen werden konnte. Die neue Verfassung soll einem Referendum nicht unterworfen werden. Stattdessen wird das ungarische Volk durch einen Fragebogen konsultiert, der von dem zu diesem Zwecke durch die Regierung gegründeten „Nationalkonsultationsausschuss“ entwickelt wurde.[1] Das Gremium hat zwölf Fragen ausgearbeitet und hierfür die jeweils möglichen Antworten abschließend bereit gestellt. Obwohl jede Frage ausdrücklich Bezug auf „die neue ungarische Verfassung“ nimmt, steht – laut FIDESZ-Politikern – lediglich die Hälfte dieser Fragen mit dem Inhalt der werdenden Verfassung in unmittelbarem Zusammenhang. Die übrigen Fragen betreffen Bereiche, die durch andere – nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung zu ändernde – Zweidrittelmehrheits-Gesetze zu regeln sind. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass die ungarischen Staatsbürger ihre eigenen Vorschläge unterbreiten. Inwiefern die Antworten auf diese Fragen bzw. die Vorschläge der Staatsbürger im Verfassunggebungsverfahren berücksichtigt werden, ist allerdings nicht eindeutig. Sie sollen für die ungarischen Abgeordneten als „Richtungsweiser“ dienen.


Fragebogen zur neuen ungarischen Verfassung

Fragen zur neuen Verfassung

1.      Nach Ansicht einiger Personen soll die neue ungarische Verfassung nur Rechte der ungarischen Staatsbürger erklären, nicht aber Pflichten. Anderen Stimmen zufolge sind neben der Sicherstellung der Rechte auch die wichtigsten – unsere gegenüber der Gesellschaft bestehende Pflichten zum Ausdruck bringendende – staatsbürgerlichen Pflichten (Arbeit, Lernen, Landesverteidigung, Umweltschutz) im Dokument zu verankern. Was meinen Sie?

o   Die neue ungarische Verfassung sollte nur staatsbürgerliche Rechte erklären.
o   Die neue ungarische Verfassung sollte sich – neben den Rechten – auch auf die staatsbürgerlichen Pflichten erstrecken.
o   Ich kann die Frage nicht beurteilen.

2.      Es gibt Personen, die vorschlagen, dass die neue ungarische Verfassung – sich auch hierdurch gegenüber künftiger Generationen verpflichtend – die Höhe der jeweiligen Staatsverschuldung begrenzt. Anderen Stimmen zufolge ist es nicht erforderlich, dass die Verfassung eine solche Garantie enthält.

o   Die neue ungarische Verfassung soll eine Höchstgrenze festlegen, über die die Staatschulden nicht steigen können; diese muss also von jeder künftigen Regierung unter allen Umständen beachtet werden.
o   Die neue ungarische Verfassung soll eine Höchstgrenze festlegen, über die die Staatschulden nicht steigen können; sie soll aber – im Falle von Wirtschaftskrisen – auch Ausnahmen für die jeweiligen Regierungen bewilligen.
o   Die neue ungarische Verfassung soll keine Höchstgrenze für die Staatschulden festlegen.
o   Ich kann die Frage nicht beurteilen.

3.      Es gibt Personen, die vorschlagen, dass die neue ungarische Verfassung auch solche gemeinsamen Werte schützt, wie die Familie, Ordnung, Arbeit, Gesundheit und den häuslichen Bereich. Was meinen Sie?

o   Die neue ungarische Verfassung soll – neben dem Schutz der Menschenrechte – auch den Schutz der gemeinsam überlieferten gesellschaftlichen Werte (die Familie, Ordnung, Arbeit, Gesundheit und den häuslichen Bereich) anstreben.
o   Es ist nicht erforderlich, dass die neue ungarische Verfassung die oben genannten Werte gesondert schützt. Es reicht der Schutz von Menschenrechten aus.
o   Ich kann die Frage nicht beurteilen.

4.      Es gibt Personen, die vorschlagen, dass – im Sinne der neuen ungarischen Verfassung – Eltern, die minderjährige Kinder erziehen, das Stimmrecht ihrer Kinder in einer gesonderten Weise ausüben dürfen. Was meinen Sie?

o   Laut der neuen ungarischen Verfassung sollen Eltern, die minderjährige Kinder erziehen – gemäß der Anzahl ihrer Kinder – weitere Stimmrechte ausüben dürfen.
o   Laut der neuen ungarischen Verfassung sollen Eltern, die minderjährige Kinder erziehen – unabhängig von der Anzahl ihrer Kinder – ein weiteres Stimmrecht erhalten.
o   Laut der neuen ungarischen Verfassung sollen die – minderjährige Kinder erziehenden – Eltern oder Familien keine weiteren Stimmrechte ausüben dürfen.
o   Ich kann die Frage nicht beurteilen.

5.      Es gibt Personen, die vorschlagen, dass die neue ungarische Verfassung, den jeweiligen ungarischen Regierungen, nicht gestattet, dass diese die Kosten der Kindererziehung besteuern (also: das jeweilige Steuersystem soll die Kosten der Kindererziehung anerkennen). Anderen Stimmen zufolge ist dies nicht erforderlich; den jeweiligen Regierungen müsse vielmehr das Recht zur Besteuerung solcher Kosten überlassen werden. Was meinen Sie?

o   Die neue ungarische Verfassung soll den jeweiligen Regierungen nicht gestatten, dass diese die Kosten der Kindererziehung besteuern dürfen.
o   Die neue ungarische Verfassung soll nur die Richtlinie der Anerkennung der Kindererziehung formulieren, sie soll aber die Besteuerung der Kosten der Kindererziehung nicht verbieten.
o   Es ist nicht erforderlich, dass sich die neue ungarische Verfassung auf die Anerkennung der Kosten der Kindererziehung erstreckt.
o   Ich kann die Frage nicht beurteilen.

6.      Es gibt Personen, die vorschlagen, dass sich die neue ungarische Verfassung zum Schutz der nächsten Generationen verpflichten soll. Anderen Stimmen zufolge ist eine solche Selbstverpflichtung nicht erforderlich. Was meinen Sie?

o   Die neue ungarische Verfassung soll eine Selbstverpflichtung zum Schutze der nächsten Generationen enthalten.
o   Ich halte eine solche Selbstverpflichtung für nicht erforderlich.
o   Ich kann die Frage nicht beurteilen.

7.      Es gibt Personen, die vorschlagen, dass die neue ungarische Verfassung die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren bzw. die Zuteilung von staatlichen Beihilfen lediglich denjenigen Wirtschaftsgesellschaften ermöglichen soll, deren Anteilseignerstruktur transparent ist. Was meinen Sie?

o   Die neue ungarische Verfassung soll die Möglichkeit staatlicher Beihilfen bzw. die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren lediglich denjenigen Wirtschaftsgesellschaften ermöglichen, deren Anteilseignerstruktur in vollem Umfang einsehbar bzw. jeder Anteilseigner eindeutig, ohne jeden Zweifel, identifizierbar ist.
o   Es ist nicht erforderlich, dass die neue ungarische Verfassung – im Bereich der staatlichen Beihilfen zugunsten von Wirtschaftsgesellschaften bzw. der Vergabeverfahren – Einschränkungen regelt.
o   Ich kann die Frage nicht beurteilen.
 
8.      Es gibt Personen, die vorschlagen, dass die neue ungarische Verfassung den Wert der nationalen Zusammengehörigkeit mit den außerhalb Ungarns lebenden Ungaren zum Ausdruck bringt; anderen Stimmen zufolge ist dies nicht erforderlich. Was meinen Sie?

o   Die neue ungarische Verfassung soll den Wert der nationalen Zusammengehörigkeit mit den außerhalb Ungarns lebenden Ungaren zum Ausdruck bringen und die jeweiligen Regierungen zum Schutze dieses Wertes verpflichten.
o   Die neue ungarische Verfassung soll den Wert der nationalen Zusammengehörigkeit mit den außerhalb Ungarns lebenden Ungaren zum Ausdruck bringen, aber es ist nicht erforderlich, dass sie auch Verpflichtungen für die jeweiligen Regierungen formuliert.
o   Die in der Verfassung zu erfolgende Formulierung eines Werts der nationalen Zusammengehörigkeit mit den außerhalb Ungarns lebenden Ungaren ist nicht erforderlich.
o   Ich kann die Frage nicht beurteilen.

9.      Es gibt Personen, die vorschlagen, dass die neue Verfassung Ungarns die Naturvielfalt des Karpatenbeckens, die nur in Ungarn vorkommenden Fauna und Flora, das Hungaricum, schützt. Was meinen Sie?

o   Die neue ungarische Verfassung soll sowohl die noch in ihrer natürlichen Umgebung als auch in der traditionellen Tier- und Pflanzenzucht bestehenden Arten schützen.
o   Die neue ungarische Verfassung soll die noch in der traditionellen Tier- und Pflanzenzucht bestehenden Arten schützen.
o   Die neue ungarische Verfassung soll die biologische Vielfalt nicht schützen.
o   Ich kann die Frage nicht beurteilen.

10.  Es gibt Personen, die denken, dass die neue ungarische Verfassung das Nationalvermögen, insbesondere die Ackererde und die Wasservorräte, schützen muss. Andere halten dies für unwichtig. Was meinen Sie?

o   Die neue ungarische Verfassung soll das Nationalvermögen schützen.
o   Die neue ungarische Verfassung soll das Nationalvermögen nicht schützen.
o   Ich kann die Frage nicht beurteilen.

11.  Es gibt Personen, die vorschlagen, dass die neue Verfassung Ungarns den Gerichten – im Falle von besonders schwerwiegenden Straftaten – die Verhängung der tatsächlich lebenslänglichen Freiheitsstrafe ermöglichen soll. Was meinen Sie?

o   Die neue ungarische Verfassung soll den Gerichten – im Falle von besonders schwerwiegenden Straftaten – die Verhängung der tatsächlichen lebenslänglichen Freiheitsstrafe ermöglichen
o   Die neue ungarische Verfassung soll den Gerichten – im Falle von besonders schwerwiegenden Straftaten – die Verhängung der tatsächlichen lebenslänglichen Freiheitsstrafe nicht ermöglichen.
o   Ich kann die Frage nicht beurteilen.


12.  Es gibt Personen, die vorschlagen, dass die neue Verfassung Ungarns – unter Androhung einer Sanktion – denjenigen, an die ein Untersuchungsausschuss des Parlaments eine Ladung zu einer Anhörung verschickt, eine Erscheinungspflicht auferlegen. Was meinen Sie?

o   Die neue ungarische Verfassung soll – unter Androhung einer Sanktion –denjenigen, an die ein Untersuchungsausschuss des Parlaments eine Ladung zu einer Anhörung verschickt, eine Erscheinungspflicht auferlegen.
o   Die neue ungarische Verfassung soll ohne Sanktionsmöglichkeit die Erscheinung vor dem parlamentarischen Ausschuss für obligatorisch erklären.
o   Die neue ungarische Verfassung soll denjenigen, an die ein Untersuchungsausschuss des Parlaments eine Ladung zu einer Anhörung verschickt, keine Erscheinungspflicht auferlegen.
o   Ich kann die Frage nicht beurteilen.
 
13.  Ihre persönlichen Vorschläge über die von der neuen ungarischen Verfassung zu schützenden, oben nicht erwähnten Werte, Prinzipien:

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[1]    Die Mitglieder letzteren Gremiums sind bzw. waren in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Diplomatie und Politik tätig und sind im Einzelnen: József Szájer (FIDESZ) – EP-Abgeordneter und ehemaliges Mitglied des Konvents für die Erarbeitung der Europäischen Verfassung; Katalin Szili (ehemaliges MSZP-Mitglied) – Abgeordnete im ungarischen Parlament und ehemalige Vorsitzende des ungarischen Parlaments; József Pálinkás– Vorsitzender der MTA (Akademie der Wissenschaften Ungarn); Zsigmond Járai – ehemaliger Vorsitzender der ungarischen Nationalbank (MNB); János Csák – Botschafter Ungarns in London und ehemaliger MOL-Vorsitzender.

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